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§ 20 UmwStG,Zurückbehaltung wesentliche Betriebsgrundlage,Gesamtplanrechtsprechung

Ein Einzelunternehmen beinhaltet auch ein bebautes Grundstück, welches eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Es soll das Grundstück in eine bereits bestehende GmbH & Co. KG überführt werden, die künftig das Besitzunternehmen darstellt. Der verbleibende Betrieb soll in eine neu zu gründende GmbH eingebracht werden. Ist die Gestaltung steuerneutral möglich? Kann die GmbH mit Rückwirkung erreichtet werden, oder ist zwingend eine Zwischenbilanz erforderlich? Geht der Firmenwert auf die GmbH über?
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