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§ 21 UmwStG,Qualifizierter Anteilstausch,Strukturierung

Unser Mandant ist zu 76 % an einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft beteiligt. Die Anteile werden von unserem Mandanten im Privatvermögen gehalten. Er beabsichtigt, die Gesellschaftsanteile ohne Aufdeckung von stillen Reserven in eine neu zu gründende Holding einzubringen. Als Gegenleistung für die Einbringung soll er nur Gesellschaftsanteile der Holdinggesellschaft erhalten. Aus unserer Sicht sollten die Voraussetzungen eines qualifizierten Anteilstauschs vorliegen, so dass mit Antragstellung die Buchwertfortführung bzw. Fortführung zu AK möglich wäre. Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen die steuerneutrale Einbringung? Gemäß den uns vorliegenden Informationen sollte die Holding-Gründung mit Einzahlungsverpflichtung des Stammkapitals und zeitgleicher Verpflichtung zur Einbringung der Gesellschaft als Agio möglich sein, um die Voraussetzung „gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen“ zu erfüllen. Jedoch möchten wir aufgrund der sehr hohen stillen Reserven hier kein unnötiges Risiko eingehen und würden es vorziehen, zuerst die Gründung zu vollziehen und in der nächsten logischen Sekunde eine Kapitalerhöhung zu beschließen, welche die Einbringung der GmbH zum Gegenstand hat. Wie sehen Sie dies?
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