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§ 20 UmwStG,Rückwirkung,Erweiterte Anwachsung

Sachverhalt: Eine GbR besteht seit 01. Zum 14.05.21 wird eine GmbH gegründet. Laut Notarvertrag (April 2021) soll die GbR als Agio eingebracht werden. Steuerlich wird die GbR zum 1.1.21 in die GmbH eingebracht. § 20 Abs. 6 UmwStG macht dies möglich, obwohl die GmbH erst seit dem 14.5.21 „existiert“ (acht Monate Rückwirkung). Im Jahr 2021 ist für die GbR keine Steuererklärung mehr einzureichen. Ist dies korrekt?
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