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§ 20 UmwStG,EU in GmbH

Liebes Gutachter Team, ein Pflegedienst mit jährlichen Gewinnen von 500 TEUR soll in einem GmbH umgewandelt werden, da wir darüber Steuervorteile, Liquiditätsvorteile erzielen. Das ist aber zu beurteilen. Der Weg in die GmbH wäre - Eintrag als e.K. um dann 2024 mit Rückwirkung zum 01.01.2024 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge umzuwandeln. Das Problem hierbei ist: - Es wird ein Grundstücksanteil zurückbehalten, um dieses künftig im Rahmen der Betriebsaufspaltung an die GmbH zu überlassen. Das schmälter also den zu übergebenden Aktivwert. - Weiterhin besteht aufgrund von (refinanzierten) Überentnahmen aus Steuernachzahlungen ein Aktivposten nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verluste. Dadurch scheidet aus meiner Sicht die Umwandelung aus, da die Passiva höher sein wird als die Aktiva, oder? Der vielleicht bessere Ansatz ist, die Gründung der GmbH in 2023, Anfang 2024, auch um die kassenrechtliche Zulassung und Nummer früher zu erhalten. Dann wird das Einzelunternehmen (auch e.K. erforderlich) auf die bestehenden GmbH verschmolzen, das Gebäude wird auf ein neues Einzelunternehmen Betriebsaufspaltung zu Buchwerten übertragen, die restliche Aktiva und die höhere Passiva geht auf die GmbH über. In Höhe der Differenz ergibt sich eine Forderung an den Gesellschafter. Wichtig ist die Gesamtrechtsnachfolge. Wie würden Sie den Vorgang lösen und beurteilen? Besten Dank Steffen Hort
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