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§ 11 UmwStG,Hinausverschmelzung einer inländischen Kapitalgesellschaft und Bewertungsfragen,Untergang von Verlustvorträgen bei Verschmelzungen

Wir wurden beauftragt mit der Erstellung der Steuererklärung 21 und dem Hinweis, dass die Gesellschaft zum 01.01.22 auf die luxemb. 100% Mutter verschmolzen wurde, welche im Nachgang ebenfalls auf deren lux. Mutter verschmolzen wurde. Die Gesellschaft hat einen erheblichen Verlustvortrag von fast 3 Mio EUR sowie in 2021 einen Verlust von 0,5 Mio EUR. (Das Gester-Darlehen von fast 3 Mio EUR wurde dabei bereits in eine Kapitalrücklage gewandelt, weitere gewinnerhöhende Maßnahmen sind m.E. nicht möglich u. soweit ersichtlich keine stillen Reserven vorhanden bzw. niemals in Höhe der Verlustvorträge). Gibt es hier etwas für die Steuererklärung 2021 zu beachten aufgrund der späteren Verschmelung und Wegfall des deutschen Besteuerungsrechtes? Vielen Dank.
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