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§ 22 UmwStG,Einbringungsgewinn

Einzelunternehmer X bringt das Anlagevermögen seines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine neue GmbH zum 01.01.2021 ein (BW 98.547 €). Dafür erhält er GmbH-Anteile i.H. von 25.000 € sowie ein Darlehen i.H. von 73.547 €. Am 01.02.2021 verkauft er 52% der Anteile für 13.000 Euro. Ihm entstehen keine Veräußerungskosten. Wie errechnet sich der Veräußerungsgewinn? Wie hoch ist er? Wie hoch sind die neuen Anschaffungskosten des Einzelunternehmers für die GmbH?
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