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Aufwärtsverschmelzung,Ermittlung des Übernahmgewinns,§ 8b KStG-Folge

Eine Tochter GmbH wird auf die Mutter GmbH ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten, sonstigen Anteilen oder Abfindungen durch Aufnahme verschmolzen. Die Mutter hält sämtliche Anteile an der Tochter. Die Tochter hat noch einen Gewinnvortrag von 100 Teur. Findet im Rahmen der Verschmelzung eine fiktive Ausschüttung der Tochter auf die Mutter von 100 Teur statt. Wenn ja, ist hier eine Kapitalertragstuererklaerung abzugeben, wann ist diese abzugeben, ist Kapitalertragsteuer abzufuehren und gilt der § 8b KStG mit der 5% Strafbesteuerung.
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