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Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit eigenen Anteilen,Untergang von steuerlichen Verlusten bei Verschmelzungen (§ 12 UmwStG)

Sachverhalt: GmbH 1, zwei Gesellschafter mit jeweils 50 % Beteiligung (A und B) GmbH 2, zwei Gesellschafter mit 51 % (A) und 49 % (B) Beteiligung Gesellschafter B ist vor einiger Zeit verstorben. Die Anteile des B wurden von der jeweiligen GmbH eingezogen, die diese GmbH künftig als eigene Anteile halten möchte. Vertragliche Vereinbarungen liegen noch nicht vor. Die GmbH 1 verfügt über Verlustvorträge bei der KSt und GewSt. Nun sollen diese beiden GmbHs zusammengeführt werden. Frage: Ist dies unter Fortführung der Verluste möglich? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage (Verschmelzung oder Einbringung)? Müssen die vertraglichen Vereinbarungen zum Erwerb der eigenen Anteile vor der Zusammenführung vorliegen?
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