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§ 15 UmwStG,Abspaltung,Gesellschafterstämme

Eine GmbH, aktuell bestehend aus zwei Gesellschaftern, soll zur Trennung von Gesellschafterstämmen aufgespalten werden. Die aktuellen Gesellschafter haben in den letzten fünf Jahren vor der Aufspaltung Anteile anderer Gesellschafter erworben, sind jedoch selbst (also dem Grunde nach) seit über fünf Jahren an der Gesellschaft beteiligt. Ist die steuerneutrale Trennung der Gesellschafterstämme möglich, § 15 Abs. 2 S. 5 UmwStG?
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