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§ 20 UmwStG,Einbringung eines Mitunternehmeranteils zum gemeinen oder zu einem niedrigeren Wert,Bewertungswahlrecht für Mitunternehmeranteile bei Einbringungen in eine GmbH

Wir betreuen eine Drei-Ärzte-BAG (GbR-Vertrag). Diese soll in den nächsten Jahren an eine Klinik veräußert werden, Wert der Praxis ca. 2,0 Mio. €, Buchwerte der Einrichtung und des Umlaufvermögens ca. 200 T€. Ein Arzt ist bereits 56 Jahre alt, die beiden anderen Ärzte sind unter 55 Jahre alt. Der ältere Arzt möchte die Einbringung zu Verkehrswerten, die beiden jüngeren Ärzte zu Buchwerten vornehmen. Ist steuerrechtlich eine „getrennte“ Einbringung möglich?
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