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Verschmelzung Tochter-GmbH auf Mutter-GmbH,§ 20 i.V.m. § 54 UmwG

Die 80-%-Tochter-GmbH soll auf die Mutter-GmbH aufgeschmolzen werden. Die Tochter-GmbH hält Anteile an sich selbst i.H.v. 20 %. Die Verschmelzung erfolgt zu Buchwerten ohne Aufdeckung stiller Reserven bei Beibehaltung der Beteiligungsverhältnisse der Mutter. Es werden keine Ausgleichszahlungen geleistet und auch das Kapital nicht erhöht. Der Wert der eigenen Anteile beträgt ca 20 T€. Was passiert steuerlich mit den Anteilen, die die Tochter an sich selber hält, wenn diese im Rahmen der Verschmelzung untergehen?
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