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§ 20 UmwStG,Rückwirkung,Entnahmen

Ich habe eine Einbringung einer GbR in eine GmbH (Neugründung mit Einbringung der GbR-Anteile als Sachagio). Eintragung GmbH ins Handelsregister erfolgte im März 2023. Steuerlich möchte ich die Einbringung rückwirkend zum 1.1.2023 vollziehen. Bisher wurde für die GbR eine EÜR erstellt. 1. Für die GbR ist letzmalig auf den 31.12.2022 eine EÜR (Handelsbilanz nicht erforderlich) aufzustellen (Umstellung auf Bilanzierung m.E. nicht erforderlich)? 2. Ich buche alle Aktiva und Passiva der GbR zum 1.1.2023 in die GmbH (mit Ausnahme der Kapitalkonten). Die Diff. buche ich als Stammkapital (25.000 €) und als den Rest als Kapitalrücklage? 3. Wir werden die Entnahmen im Rückwirkungszeitraum in der GmbH gebucht – sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz?
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