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§ 15 UmwStG,Veräußerung,§ 8b KStG

Unternehmer U hat eine operative GmbH O unter seiner Holding-GmbH H angeordnet. Beteiligungen sind je 100 %. Von der O soll eine Betriebsstätte B abgespalten werden. Danach sind die O und die B GmbH 100%ige Töchter der H GmbH. Ein Jahr später verkauft die H GmbH die Anteile an der B GmbH. Es wurden stille Reserven angelegt. Sind diese bei diesem Share Deal aufzudecken?
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