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§ 21 UmwstG,Einbringung mehrheitsvermittelnder Anteile

Unsere Mandanten sind die Eheleute K. Sie sin zu je 50% an der M-GmbH beteiligt. Die Eheleute K wollen nun eine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer UG gründen und die Anteile an der M-GmbH steuerneutral in die Holding UG einbringen. Dies soll zu Buchwerten, sprich zu den Anschaffungskosten der Eheleute K, geschehen. Ist folgender Weg dazu denkbar: 1. Gründung der Holding UG mit einem geplanten Stammkapital von 5.000,00 Euro 2. Kapitalerhöhung der Holding UG um 100,00 Euro mit gleichzeitiger Übertragung der GmbH Anteile an der M-GmbH zu Anschaffungskosten. Der anzusetzende Wert (7.822,31 Euro) für die GmbH-Anteile soll in die Kapitalrücklage bei der Holding UG als Aufgeld (Agio) eingestellt werden. Die stillen Reserven, die sich in der M-GmbH befinden, belaufen sich auf rund 100.000,00 Euro. Vom Notar wurde angemerkt, dass dieser Weg bei einer UG nicht sinnvoll wäre, da er die Gefahr einer Sachgründung sieht. Diese würde wegfallen, wenn direkt eine Holding GmbH gegründet würde. Wie sehen Sie die Möglichkeit der oben dargestellten Vorgehensweise?
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