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§ 20 UmwStG,Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft unter Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlagen,Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft

– Ehegatten – Beide Eigentümer eines bebauten gemischt genutzten Grundstücks (G), welches sie wie folgt nutzen: o Eigene Wohnzwecke o Vermietung zu Wohnzwecken o Ehefrau für den Betrieb eines Fitnessstudios –  Ehefrau betreibt mehrere Fitnessstudios an mehreren Standorten, bisher als Einzelunternehmen. Den für das Fitnessstudio genutzten Teil des o.g. Grundstücks haben wir zu 50 % im Anlagevermögen der Ehefrau aktiviert, die restlichen 50 % überlässt der Ehemann der Ehefrau unentgeltlich. Die weiteren Studios werden alle von Dritten gepachtet. Nun soll eine GmbH gegründet werden, an der beide Ehegatten beteiligt werden sollen – der Ehemann mit 49 %, die Ehefrau mit 51 %. Das Einzelunternehmen soll erfolgsneutral, also zu Buchwerten, in die GmbH eingebracht werden, ohne den o.g. eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteil. Ist dies überhaupt erfolgsneutral möglich, eventuell durch einen langfristig unkündbaren Pachtvertrag zwischen den Ehegatten und der GmbH? Wie können wir das Problem lösen? Was ist bei der GmbH-Gründung zu beachten?
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