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§ 20 UmwStG,Erweiterte Anwachsung,GbR-Beteiligung

Eine Freiberufler-GbR mit Leistungen im Gesundheitsbereich (kein Arzt) möchte gerne mit einer GmbH verschmelzen. Mir ist bekannt, dass eine GbR bei gewerblichen Einkünften relativ einfach durch Anmeldung beim Handelsregister als OHG firmieren kann. Sobald die OHG im HR eingetragen wurde, ist die Verschmelzung auf eine GmbH möglich. Alles erfolgt im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge mit entsprechender achtmonatiger Rückwirkung. Eine Freiberufler-GbR kann mangels gewerblicher Tätigkeit nicht im HR eingetragen werden. Hier geht der Weg über das Berufsregister. Mir ist jedoch nicht bekannt, welches Register für die Mandanten zuständig wäre. Fragen: Können Sie mir für die beabsichtigte Verschmelzung einen Weg vorschlagen? Ich vermute, dass das nur im Weg der Einzelrechtsnachfolge im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung möglich ist?
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