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§ 21 UmwStG,Gegenleistung,Qualifizierter Anteilstausch

Einer meiner Mandanten, nat. Person in DE, voll einkommensteuerpflichtig, ist 100-%-Gesellschafter einer dt. körperschaftsteuer-/gewerbesteuerpflichtigen GmbH. Buchwert des EK = 500 T€. Diese 100 % Anteile möchte er nun im Rahmen einer Bargründung mit Sachagio zu Buchwerten in eine neu zu gründende Holding einbringen. Die Holding gewährt ihm die 100 % Gesellschaftsanteile (er gründet in bar) sowie 500 T€ als Gegenleistung für das Sachagio (zu 1 € in die Kapitalrücklage und zu 500 T€ Verb. gg. Gesellschafter). Funktioniert das nach § 20 UmwStG und führt der Erhalt der 500 T€ Gegenleistung zu einer steuerpflichtigen Veräußerung auf der privaten Ebene (muss er die 500 T€ privat versteuern?)?
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