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§ 6 Abs. 3 EStG,EU in OHG,§ 24 UmwStG

Ein Mandant möchte sein Einzelunternehmen (bisher nicht im Handelsregister eingetragen) mit Wirkung zum 01.04.2023 (keine Rückwirkung gewünscht) in eine OHG mit seinem Sohn einbringen. Ist in jedem Fall zur Handelsregisteranmeldung der OHG ein Jahresabschluss zum 31.12.2022 erforderlich?
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