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§ 22 UmwStG,Einbringung,Einbringungsgewinn

Fall: Ein Einzelunternehmen wird in eine neu gegründete Holdinggesellschaft des Einzelunternehmers für Gewährung neuer Anteile eingebracht zu Buchwerten. Das gesamte Einzelunternehmen wird in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert, die zu 100 % im Eigentum der Holding-GmbH liegt. Frage: Stellt die Ausgliederung des Geschäftsbetriebs des Einzelunternehmens in eine Tochter-GmbH ein schädliches Verhalten für den ersten Einbringungsvorgang dar und löst Einbringungsgewinn I oder II für den Einzelunternehmer aus?
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