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§ 23 EStG,Einbringung,Sonderbetriebsvermögen

Ich habe ein neues Mandat übernommen und erstelle jetzt den Jahresabschluss 2022. Es handelt sich um einen Pflegedienst, der in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt wird. Er hat im Jahr 2022 ein Gebäude gebaut, welches als Büro, Tagespflege und Wohngemeinschaft genutzt wird. Büro und Tagespflege sind unstrittig Sonderbetriebsvermögen I der Alleingesellschafterin. Für die Wohngemeinschaft ist dies nicht eindeutig. Es könnte sich um gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I oder Privatvermögen handeln (zu diesem Thema hatte ich ebenfalls ein Gutachten eingeholt). Nun bin ich fast mit dem Jahresabschluss 2022 fertig. Die Wohngemeinschaft habe ich als Privatvermögen behandelt. Grundsätzlich hätte dies den Vorteil, dass in Zukunft nach Ablauf der Zehnjahresfrist eine steuerfreie Veräußerung möglich wäre. Aus anderen Gründen würde es aber sehr sinnvoll sein, die GmbH & Co. KG in eine GmbH umzuwandeln. Mit dieser Entscheidung wollte ich mir aber noch Zeit lassen, um andere Punkte (Grunderwerbsteuer ...) in Ruhe zu klären. Meine Frage: Hat es für eine spätere Umwandlung von der GmbH & Co. KG in die GmbH Nachteile, wenn ich einen Teil des Gebäudes (Wohngemeinschaft) nicht als SBV, sondern als Privatvermögen werte? Oder wäre es besser, das gesamte Gebäude als SBV darzustellen? Ziel sollte sein, dass das gesamte Unternehmen inkl. dem gesamten Gebäude in die GmbH geht. Dazu soll auch ein Buchwertantrag gestellt werden.
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