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sperrfrist verhaftete Anteile,Sperrfrist Verletzung,Einbringungsgewinn

A hat ein Einzelunternehmen in Deutschland. B hat ein Einzelunternehmen in Österreich. A und B sind zu je 50% an der deutschen AB-GmbH beteiligt. Die Unternehmen sind alle auf dem gleichen Gebiet tätig. Dabei führen die Einzelunternehmen jeweils ca. 10% ihrer Umsätze für die gemeinsame AB-GmbH aus. Die restlichen Umsätze werden gegenüber Dritten erzielt. A und B möchten ihre Einzelunternehmen jeweils in eine GmbH einbringen und sodann per Anteilstausch unter eine eigene Holding hängen. Sodann soll die AB-GmbH verkauft werden. Fragen: 1.) Stellen die Anteile an der AB-GmbH jeweils Betriebsvermögen der Einzelunternehmen dar? 2.) Stehen steuerfreie Umwandlungen entsprechend Einbringung und Anteilstausch dem Österreicher B zur Verfügung? 3.) Können die Anteile an der AB-GmbH nach Einbringung und Anteilstausch veräußert werden oder bestehen hier Sperrfristen? 4.) Wie wird der Verkauf der Anteile an der AB-GmbH nach erfolgter Umwandlung besteuert?
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