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§ 20 UmwStG,Einbringung

A führt ein Einzelunternehmen. Dieses möchte er in eine GmbH überführen. Dazu gründet er eine Holding-GmbH. Sodann gründen die Holding-GmbH und A die operative A-GmbH im Wege der Bargründung mit Sacheinlage. A bringt dabei sein Einzelunternehmen in die A-GmbH ein. Die Anteilsverteilung an der A-GmbH wird auf 91 % für die Holding-GmbH und 9 % für A festgelegt. Fragen: 1. Erfüllt der Vorgang einen Veräußerungstatbestand von A an die Holding-GmbH? 2. Ist mit der ungleichen Einlage ein schenkungsteuerlicher Sachverhalt gegeben? 3. Führt das Sachagio des Einzelunternehmens zu einer verdeckten Einlage in die Holding-GmbH?
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