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Zweitwohnungssteuer,Innehaben,Ferienwohnung

Der Mandant verfügt auf seinem Grundstück über zwei Häuser mit je einer Wohnung. Eine Wohnung nutzt er als Familienwohnsitz zusammen mit seiner Ehefrau, eine zweite Wohnung wird als Ferienwohnung durch wechselnde Mieter genutzt. Die Gemeinde erhebt für die zweite Wohung gleichwohl eine Zweitwohnungssteuer. Erfolgt die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer rechtmäßig?
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