Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grundsteuer,Begünstigter Rechtsträger,Steuerbefreiung

Ein privat betriebenes Krankenhaus wird in einem Gebäude betrieben, über das ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 Jahren der Gesellschaft abgeschlossen worden ist und dem Krankenhausbetreiber dadurch zugerechnet wird. Das Erbbaurecht umfasst das Grundstück und ein aufstehendes Gebäude (Kloster unter Denkmalschutz). Das Kloster ist so umfangreich durch die Gesellschaft nach Einräumung des Erbbaurechts saniert worden, dass es einem Neubau gleichkommt. Das Kloster steht zivilrechtlich im Eigentum einer Kongregation, somit der katholischen Kirche. Greift die Grundsteuerbefreiung des § 4 Nr. 6 GrStG in diesem Erbbaurechtsfall? Liegt eine Rechtsträgeridentität im Sinne des § 4 Nr. 6 GrStG vor? Würde die Voraussetzung des § 4 Nr. 6 GrStG dadurch erfüllt, dass die katholische Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts als begünstigter Rechtsträger i.S.d. § 4 Nr. 6 S.2 2. Halbsatz GrStG anzusehen ist?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen