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Ausschüttung,Steuerliches Einlagekonto,Bilanzierung

Die Gesellschaft (GmbH) hat das gesamte handelsrechtliche Eigenkapital an die Gesellschafter ausgeschüttet. Aufgrund von Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz (Töchter der GmbH sind vier GmbH & Co. KGs, die Unterschiede ergeben sich dort im Wesentlichen aus in der Vergangenheit beanspruchten IAB, § 7g EStG) ist das steuerliche Eigenkapital dafür nichts ausreichend. Zunächst bezieht sich meine Frage auf die Kapitalertragsteuer. Das steuerliche Einlagekonto wird durch die Ausschüttung leer „geräumt“. Der ausschüttbare Gewinn laut Steuerbilanz reicht für die Ausschüttung eben nicht aus. Sehe ich es richtig, dass ich den übersteigenden Teil der Kapitalertragsteuer unterwerfen muss? (Beispiel zur Verdeutlichung, sollten meine Erläuterungen unklar sein: Ausschüttung gesamt 2,8 Mio. €, ausschüttbarer Gewinn 1,3 Mio. €, steuerliches Einlagekonto 0,8 Mio. €. Ich würde eben die restlichen 0,7 Mio. € der KapESt unterwerfen, analog Gewinnvorab.) Die nächste Frage stellt sich bei der steuerlichen Bilanzierung. Daraus ergibt sich ein negatives Eigenkapital, da die Abschreibungen den Effekt erst in 10–15 Jahren ausgleichen. Wie muss ich das abbilden? Ich hätte es als negative Kapitalrücklage steuerlich erfasst, und somit ergibt sich steuerlich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Ist das so aus Ihrer Sicht machbar, oder sollte das anders vollzogen werden?
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