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Grundsteuerreform,Sachwertverfahren,Notwendige Angaben

Fall: Mandantin hat ein Geschäftsgebäude von insgesamt 148 qm, verteilt über drei Etagen. Im EG ist ein Feinkostladen. Im OG ist ein Fußpflegesalon. Das DG wird von beiden als Aufenthaltsraum und Lager genutzt. Frage: Trage ich in der Grundsteuererklärung tatsächlich nur die Größe des reinen GruBo ein? Muss ich nicht irgendwo die gewerblich genutzten Flächen eintragen? Das Elsterprogramm hat nirgendwo gemeckert. Entweder habe ich es richtig gemacht oder das falsche Formular angeklickt.
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