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Sonstige,Anschaffungskosten,Erfolgsneutralität

Wir haben eine GmbH, die ein Grundstück erworben hat und darauf bauen will. Das Grundstück ist aber sehr schräg und muss aufgefüllt werden. Jetzt hat sie ein Angebot, dass sie für Baustelleneinrichtung, Auffüllung, Entwässerung, Straßenbauarbeiten eine Summe von 800.000 € bezahlen muss und die gleich hohe Summe als Gutschrift von der Baufirma für den Aushub, für den diese ansonsten Deponiegebühren bezahlen müsste, erhält. Wir gehen davon aus, dass die Kosten für die Herstellung der Bebaubarkeit Anschaffungskosten sind und die Gutschrift davon abgezogen werden kann und es somit bei den bisherigen Anschaffungskosten verbleibt.
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