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§ 316 HGB,Prüfungspflicht,Größenmerkmale

Muss der Jahresabschluss 31.12.2020 geprüft werden? In den Jahren bis 2018 hatte die GmbH immer zwei Größenmerkmale überschritten und wurde geprüft. Größenmerkmale im Jahr 2019: Umsatz 6,2 Mio. € – Bilanz 10,7 Mio. € – AN 49 Größenmerkmalle im Jahr 2020: Umsatz 8,7 Mio. € – Bilanz 10,7 Mio. € – AN 46 Der Jahresabschluss 2019 ist geprüft. Der Auftrag für eine Prüfung 2020 wurde im Jahr 2020 erteilt. Die Prüfung 2020 im Jahr 2021 ist noch nicht begonnen.
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