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EEP,Wohnsitz,Zahlung

Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland erhalten keine Energiepreispauschale. Unser Mandant verleiht gewerbsmäßig Arbeitnehmer, die zum Teil aus Polen kommen und während der Beschäftigung hier wohnen. Fraglich ist, ob die Arbeitnehmer, die noch nicht lange in Deutschland sind, die EPP erhalten. Genügt für den Wohnsitz die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt? Vom 05.07.2022 bis 31.12.2022 sind es genau 180 Tage. Darf/muss die EPP an Arbeitnehmer, die nach dem 05.07.2022 nach Deutschland gekommen sind u. angestellt wurden und am 01.09.2022 noch beschäftigt sind, ausbezahlt werden? Wie sieht es bei Arbeitnehmern aus, die vor dem 05.07.2022 beschäftigt wurden, am 01.09.2022 noch beschäftigt sind, aber im Oktober oder November kündigen und somit nicht länger als 180 Tage in Deutschland sind?
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