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RV-Pflicht Dozent,Meldepflichten,§ 2 SGB VI

Mein Mandant ist Arbeitnehmer (Vollzeit). Er ist nebenberuflich als Dozent für ein Wirtschaftsunternehmen tätig. Die Einnahmen sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG. Seine Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit werden ca. 3.000 € pro Jahr betragen. In dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag ist der Hinweis enthalten, dass diese Einnahmen der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Frage: Wie muss er sich verhalten? Muss er sich bei der Rentenversicherung melden? Muss eine Statusfeststellung durchgeführt werden?
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