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Rangrücktritt,Pensionsrückstellung

Unser Mandant hat eine Pensionszusage gegenüber dem einzigen Gesellschafter-Geschäftsführer gemacht. die die Gesellschaft belastet. Möglichkeiten des Verzichts, Auslagerung etc. werden unabhängig von der Anfrage geprüft, unsere Frage wäre, ob ein Rangrücktritt wie bei Verbindlichkeiten auch für Rückstellungen möglich ist, und ob und wie dieser wirkt?
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