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Bilanzierung Anhänger (Fuhrpark),Anschaffungskosten,Erhaltungsaufwand,§ 4 Abs. 4 EStG

Im März 2021 wurde ein gebrauchter Anhänger für 1.200 € von einem privaten Verkäufer angeschafft. Der Anhänger war zu dem Zeitpunkt fahrtüchtig und hatte noch TÜV. Im Jahr 2022 würde dieser nicht mehr durch den TÜV kommen. Somit ist im Zeitraum August bis Oktober 2021 eine Reparaturrechnung über brutto 5.594,95 € angefallen. Meine Frage: Wie ist die Reparaturrechnung nun zu behandeln? Stellt diese laufenden Erhaltungsaufwand da oder muss sie zwingend mit dem Anhänger aktiviert werden?
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