Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Sonstige,Mandatsniederlegung,Bauabzugsteuer

Ein Mandant meiner Kanzlei hat an meinem Privathaus Bauleistungen erbracht. Er ist bei mir seit August 2021 Mandant, wir haben die Buchhaltung von August 2021 bis Mai 2022 erstellt. Weitere Unterlagen hat er mir nicht übergeben. Bisher haben wir ihm die Ergebnisse der Buchhaltung mitgeteilt, wir sollten jedoch keine Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Die Zahllast beläuft sich bisher insgesamt auf rund 6.000 €. Bisher hatte ich dem Finanzamt nicht mitgeteilt, dass ich den Mandanten steuerlich vertrete. Meine Fragen: Bin ich verpflichtet, das Mandat niederzulegen, damit ich mich nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig mache? Kann ich die Rechnung, die er an mich gestellt hat, ohne Abzüge bezahlen (Bauabzugsteuer), oder muss ich aus anderen Gründen einen Einbehalt machen und an das Finanzamt abführen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen