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Sonstige,Sozialversicherungsprüfung,Prüfungszeitraum

Bei einer Sozialversicherungsprüfung im Jahr 2022 wird festgestellt, dass zwei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als sozialversicherungspflichtig einzustufen sind. Es ergibt sich eine Nachzahlung an Sozialversicherungsbeiträgen für den Prüfzeitraum 2018–2021. Für einen der Geschäftsführer erweitert die Prüferin den Prüfzeitraum und geht bis zum September 2016 zurück, obwohl die letzte SV-Prüfung bis 31.12.2017 ohne Feststellungen im Jahr 2018 abgeschlossen wurde. Ist die Erweiterung des Prüfzeitraums rechtens? Wie ist die Nachzahlung der Beiträge steuerlich zu handhaben bei der GmbH oder ggf. bei den Gesellschaftern?
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