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Sonstige,GbR,Gewinnverteilung

Mandantin ist selbstständig und schwanger. Da sie wegen dem Elterngeld zukünftig nichts hinzuverdienen soll/darf, ist geplant, eine GbR mit dem Ehemann zu gründen. Ist es möglich, die Gewinnverteilung auf 0 zu 100 festzulegen? Oder ist eine Mindestgewinnbeteiligung von 1 % vorgeschrieben?
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