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E-Laden,Betriebsgelände

Die A-GmbH hat Ladesäulen. Diese Ladesäulen sollen nur von – Mitarbeitern mit E-Firmenwagen für das Aufladen der E-Firmenwagen bzw. – Gästen/Dritten/Besuchern der A-GmbH zur Aufladung von deren E-Autos genutzt werden können. Weder die Mitarbeiter noch die Gäste/Dritten/Besucher sollen eine Vergütung für die Aufladung zahlen. Was gibt es umsatzsteuerlich bzw. nach § 37b EStG zu beachten? Sind Einzelaufzeichnungen (geladene kWh) erforderlich? Sind sonstige Steuern und Abgaben bei der „Stromveräußerung“ (Netzabgabe, Ökosteuer usw.) zu beachten?
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