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Immobilie,Teilentgeltlichkeit,Fälligkeit

Nach notarieller Beratung möchte ein Mandant seine im Alleinbesitz befindliche Immobilie (rd. 600 T€) an seinen Sohn wie folgt verkaufen: Zahlung eines Geldbetrags (50 T€) Übernahme der auf dem Grundstück lastenden Darlehen (40 T€) Rest als Schenkung unter Wohnrecht für ihn und seine Frau Die Immobilie soll im Oktober 2022 übergehen, die Zahlung des Geldbetrags sowie die Übernahme der Darlehen erst nächstes Jahr im März 2023. Fragen: – Welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus der zeitlichen Differenz zwischen Grundstücksübertragung und Erbringung der finanziellen Gegenleistung (50 T€ + Darlehensübernahme)? – Welche Folgen hätten die in der Zwischenzeit zu leistenden Darlehensraten, wenn der Vater sie bis März weiterhin selber leistet? – Sehen Sie in der vom Notar vorgeschlagenen Vorgehensweise weitere Probleme?
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