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Prüfung FinVermV,Haftung des StB,StBerG

Mein Mandant bittet mich darum, die Prüfung nach § 34f GewO für seinen Maklerbetrieb zu übernehmen. Da die gesetzlichen Anforderungen lt. § 11–19 FinVermV relativ undurchsichtig sind, gehe ich davon aus, dass die Prüfung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird und ich diese trotzdem im Zweifel nicht 100%ig genau durchführen kann. Meine Frage ist nun, inwieweit hier Haftungspotential entstehen kann und ob ich ggf. die Haftung zivilrechtlich durch Vertrag mit meinem Mandanten (im besten Fall gänzlich) ausschließen kann.
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