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§ 7g EStG,unterlassene Auflösung

Bei einer GmbH wurde in 2018 ein IAB in Höhe von EUR 4400,0 für ein Entkalkungsgerät gebildet. Das Gerät wurde in 2019 im Wert von EUR 9600,00 netto angeschafft und versehentlich als Instandhaltungsaufwand gebucht. Die Bescheide 2019 sind bestandskräftig. Nun wurde der Abschluss 2020 fertiggestellt und der Fehler ist aufgefallen, da ja die Rücklage noch nicht aufgelöst wurde. Die Fertigstellung der Handelsbilanz und Veröffentlichung im Bundesanzeiger für 2020 ist bereits erfolgt. Was ist zu tun?
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