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Grundsteuer,LuF,Vermögen vs. Grundvermögen,Photovoltaik-Freiflächenanlage

Eine GmbH (Projektgesellschaft, keine Land- und Forstwirtschaft) erwirbt Grundstücke zum Bau eines Solarparks. Die Grundstücke wurden bisher als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke grundsteuerlich bewertet. Unsere Fragen: – Können diese Grundstücke weiterhin den Status als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke aufrechterhalten mit einer entsprechend niedrigeren Grundsteuerbelastung, oder ist dies ausgeschlossen, wenn es sich bei der Erwerberin um keinen Betrieb handelt, der Land- und Forstwirtschaft betreibt? – Gibt es Möglichkeiten, diesen Status als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke aufrechtzuerhalten (bspw. durch eine bindende Rückbauklausel)? – Sollte der Status als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke entfallen, wie sind die Grundstücke dann grundsteuerlich einzuordnen? Unsere Auffassung ist, dass es sich um unbebaute Grundstücke handelt, da es sich bei den aufstehenden Photovoltaikmodulen um Betriebsvorrichtungen handelt.
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