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Forderungsverzicht,Besserungsschein,Bilanzierung

G ist alleiniger Anteilseigner der G-GmbH. Seine Mutter M hat der G-GmbH zu Lebzeiten ein Darlehen gewährt. Aufgrund der schlechten Situation der Gesellschaft wurde zwischen M und der G-GmbH zum 31.12.2012 ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein vereinbart. Zwei Monate später hat M die Forderung, die unter der Besserungsvereinbarung stand, an G unentgeltlich abgetreten (im Jahr 2015 ist M verstorben). In den Jahresabschlüssen der G-GmbH wurde die Verbindlichkeit im Zeitpunkt des Verzichts gewinnerhöhend ausgebucht. Ein Vermerk zu dem bestehenden Besserungsschein ist seither nicht in den Jahresabschlüssen enthalten. Aktuell besteht die Möglichkeit der Besserungsabrede. Fragen: 1. Kann G die Forderung durch Besserungsabrede gegen die G-GmbH geltend machen? 2. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich hieraus?
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