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Earn-Out-Vertrag,Earn-Out-Klausel

Ich beziehe mich auf folgende Passage eines Kaufvertrags: „1. Kaufpreis a) Der Erwerber verpflichtet sich, als in bar zu entrichtende Gegenleistung für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils von Frau XXX einen fixen Kaufpreis in Höhe von 100.000 € für den Gesellschafteranteil an Frau XXX zu zahlen. Der Kaufpreis wird mit 2 % jährlich verzinst und ist in 60 monatlichen Raten ab dem 01.01.2022 zu zahlen. Weiterhin wird ein variabler Kaufpreis von 3 % des jeweiligen Jahresumsatzes ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2033 vereinbart. Die Zahlung des variablen Kaufpreises erfolgt monatlich als Abschlagszahlung. b) Der Erwerber verpflichtet sich weiter, als in bar zu entrichtende Gegenleistung für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils von Herrn XXX einen fixen Kaufpreis in Höhe von 100.000 € für den Gesellschafteranteil an Herrn XXX zu zahlen. Der Kaufpreis wird mit 2 % jährlich verzinst und ist in 60 monatlichen Raten ab dem 01.01.2022 zu zahlen. Weiterhin wird ein variabler Kaufpreis von 3 % des jeweiligen Jahresumsatzes ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2033 vereinbart. Die Zahlung des variablen Kaufpreises erfolgt monatlich als Abschlagszahlung. c) Zur Absicherung der gesamten Kaufpreises wird die Risiko-Lebensversicherung Nr. XXX der Gesellschaft XXX mit einer Versicherungssumme von 500.000 € und einer jährlichen linearen Absenkung um 25.000 € an die Veräußerer als Gesamtgläubiger abgetreten. d) Als weitere Gegenleistung verpflichtet sich der Erwerber dazu, die Veräußerin Frau XXX im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses als Prokuristin der Firma zu einem Bruttoentgelt in Höhe von monatlich mindestens 1.000 € weiter zu beschäftigen.“ Ich bitte Sie zu prüfen, ob hier ein echter Earn-Out-Vertrag vorliegt und entsprechend eine Versteuerung der nachgelagerten Zahlungen in den jeweiligen Veranlagungen der Zahlungen stattfindet. Weiterhin gerne sonstige „Spannungspunkte“ oder Besonderheiten aufgreifen – z.B. im Kaufvertrag die Anstellung (und dann mit “mindestens“) – hier würde ich z.B. sagen, kommt die ganze Passage raus und man macht einen separaten Arbeitsvertrag; hat nichts im Kaufvertrag zu suchen.
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