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Renteneinkünfte,Nichterklärung,Steuerhinterziehung

Mandantin ist 93 Jahre alt und hat noch nie eine ESt-Erklärung abgegeben. Wir haben den Auftrag bekommen zu prüfen, ob durch die Rente etc. eine Steuererklärung/Selbstanzeige abgegeben werden muss. Sie bezieht folgende Einkünfte: Witwenrente 6.000 € Ertragsanteil 50 % Altersrente 17.000 € Ertragsanteil 50 % § 19 EStG Versorgungsbezüge 2.100 € Es kommt fast jedes Jahr eine Steuernachzahlung i.H. von 300 € heraus. Für welche Jahre muss eine Steuererklärung/Selbstanzeige abgegeben werden? Alternativ haben wir noch einen gleichen Fall mit den gleichen Einkunftsarten, aber es kommen für die letzten Jahre ausschließlich Erstattungen bei der Berechnung heraus. Hat der Mandant grundsätzlich Anspruch auf diese?
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