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Überbrückungshilfe,Verbundene Unternehmen

Wir benötigen bitte Unterstützung bei folgender Fragestellung: Für einen Mdt. mit zwei Unternehmen (jeweils GmbH) wurden diverse Corona-Überbrückungshilfen beantragt. Die Eigenschaften für die Betrachtung als Unternehmensverbund lagen vor, sodass die Hilfen entsprechend als Verbund beantragt werden mussten. Gibt es einen Vorschrift oder eine herrschende Meinung über den Aufteilungsmaßstab innerhalb des Verbunds? Also welcher Anteil der Hilfen entfällt auf welchen Teilnehmer des Verbunds mit welcher Begründung?
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