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Nicht eingetragener Verein,Auflösung,Sperrjahr

Sachverhalt: Ein gemeinnütziger, nicht eingetragener Verein plant seine Auflösung. Dabei gibt es ja keine Eintragung der Liquidation und zum Schluss keine Löschung im Register. Frage: Besteht für diesen nicht eingetragenen Verein ebenfalls die Pflicht zur Veröffentlichung eines Aufrufs an die Gläubiger mit dem Sperrjahr, oder ist die Auflösung des Vereins mit Liquidierung der Vermögenswerte und Auskehrung an die begünstigte Körperschaft abgeschlossen?
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