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Grundsteuer,Hauptfeststellung,Artfortschreibung

Ein Mandant hat im Jahr 2017 für sein unbebautes Grundstück einen Grundsteuerbescheid erhalten. Im Jahr 2018 wurde auf diesem Grundstück ein Haus gebaut und bezogen. Es wurde dem Mandanten aber seit 2017 kein neuer Grundsteuerbescheid geschickt. Hätte der Mandant dem Finanzamt oder der Gemeinde eine Meldung machen müssen, um einen neuen Grundsteuerbescheid zu erhalten?
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