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GmbH,Gesellschafter-Geschäftsführer,Reisekosten

Ein GmbH-Gesellschafter (insgesamt zwei Gesellschafter mit jeweils 50 % Anteil) ist als Geschäftsführer tätig ohne Gehalt. Er steht also nur in einem Dienstverhältnis und nicht in einem Arbeitsverhältnis. Beide Gesellschafter sind als Geschäftsführer jeweils berechtigt, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Sie sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Wenn dieser Gesellschafter mit seinem Privat-Pkw betriebliche Fahrten unternimmt, kann er dann von der GmbH eine Erstattung in Form von Kilometergeld erhalten? Oder muss dies im Gesellschaftervertrag vereinbart sein, oder muss es einen Gesellschafterbeschluss geben?
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