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Handelsbilanz,Änderung,Genusskapital

Die Mandantin, eine GmbH, weist in ihrer handelsrechtlichen Bilanz auf der Passivseite Genusskapital aus. Dieses Genusskapital hat die GmbH von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung 51 %) erhalten. Für diese Genussscheine liegen Zeichnungsscheine für Genusskapital vor. Die Bilanz 2020 wurde mit diesen Genussscheinen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Jetzt möchte die Mandantin, dass das Genusskapital in ein Darlehen umgewandelt wird, rückwirkend auf den Bilanzstichtag 31.12.2020. Kann dieses Genusskapital rückwirkend in ein Darlehen umgewandelt werden?
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