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Sonstige,Aufzeichnungspflicht,GoBD

Meine Frage betrifft die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in Bezug auf die Übernahme einer Fremdbuchhaltung nach Datev. Meine Mandantin, eine GmbH, bucht selbst im System Lexware Buchhalter und erstellt unterjährig die Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst. Für den Jahresabschluss übergibt sie mir über die Datev-Schnittstelle die Dateien. Diese lese ich dann in Datev ein. Datev zeigt dann meist ein Fehlerprotokoll an, das ich dann abarbeite, bevor die Jahresabschlussarbeiten begonnen werden können. Es gibt noch weitere Unterschiede, die nicht durch das Fehlerprotokoll angezeigt werden, z.B. ist der Vorsteuerabzug für manche Konten/Buchungen anders im Datev als in der Ursprungsbuchhaltung, oder manche Konten, die in Lexware noch buchbar sind, sind es nach aktuellem Datev-Kontenrahmen nicht mehr. Somit stimme ich manuell jede einzelne Buchhaltung mit der Ursprungs-SuSa und -BWA akribisch ab, um eine automatische Datenübernahme zu ermöglichen. Jetzt ist jedoch der Fall aufgetreten, dass so viele Berichtigungen gemacht werden müssten, dass ein Einspielen in Datev ausgeschlossen ist. In diesem Fall ist aus meiner Sicht nur eine manuelle Datenübernahme durch manuellen Vortrag der Jahresverkehrszahlen aus der Summen- und Saldenliste (wie früher immer) möglich. Wie würde man in solch einem Fall die Buchhaltung für eine mögliche Betriebsprüfung vorbereiten? Es gibt ja einerseits die Buchhaltung beim Mandanten und andererseits die Jahresabschlussbuchungen beim Steuerberater.
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