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Sprache Buchhaltung,GoB,§ 239 HGB

GmbH unterhält Geschäftsbeziehungen in der Türkei und erhält von dort auch Rechnungen in türkischer Sprache mit Beträgen in türkischer Lira und umgerechnet auch in Euro. Ebenso werden Bankkonten in der Türkei unterhalten, die dann auch in türkischer Sprache geführt werden. Sind die türkischen Rechnungen so ausreichend, um hier in der Buchhaltung verarbeitet zu werden, oder müssen diese übersetzt werden? Genauso das Bankkonto?
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